Angebote
Fast die Hälfte aller Kindesschutzmassnahmen in der Schweiz betreffen das Besuchsrecht, etwa weil eskalierende Trennungskonflikte gemeinsame Abmachungen verunmöglichen. Kinder leiden in hochstrittigen Familiensystemen und entwickeln oft seelische, körperliche und psychosoziale Probleme. Silvia Herger Beratung richtet sich mit spezifischen Angeboten an Gerichte, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und weitere Fachpersonen. Das Ziel ist, negative Folgen bei Kindern durch eine frühe Unterstützung der Eltern zu mildern oder zu vermeiden.
Gerichtlich angeordnete Beratung
Sind im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren Fragen zur Obhut und der elterlichen Sorge oder der Kontaktpflege zwischen Eltern und Kindern umstritten, können Gerichte eine Elternberatung verfügen. Ein adäquates Beratungsangebot dient dazu, im Interesse der betroffenen Kinder die elterlichen Konflikteskalationen zu verringern und kindliche Entwicklungsrisiken zu minimieren. Die hochstrittigen Eltern werden in ihrer Verantwortung gestützt, so dass sie wieder tragfähige Entscheidungen für die gemeinsamen Kinder treffen und Vereinbarungen aushandeln können.
Bei einer gerichtlich angeordneten Beratung sind die Eltern zur Teilnahme verpflichtet. Bereits bei der ersten Verhandlung vor Gericht wird ein zweiter Gerichtstermin nach Ablauf von rund drei Monaten festgesetzt, zu dem auch Silvia Herger Beratung geladen wird. Wenn die Betroffenen bereits vor dem zweiten Termin zu einer Lösung der umstrittenen Fragen gelangen, kann die zweite Verhandlung abgesagt werden. Zeichnet sich ab, dass eine einvernehmliche Lösung im Rahmen der angeordneten Beratung nicht möglich ist, wird Silvia Herger befugt, in der Verhandlung dem Gericht über den Verlauf der Beratung zu berichten und Empfehlungen abzugeben. Das Gericht entscheidet sodann oder ordnet weitere Abklärungen an.